Geschäftsbedingungen für Freizeiten und mehrtägige Veranstaltungen

 

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen für Freizeiten, Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen und mehrtägige Veranstaltungen sind Bestandteil Ihres Vertrages mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Schweinfurt, hier vertreten durch das Evangelische Jugendwerk Schweinfurt, im folgenden kurz EJSW genannt. Bei Angeboten durch andere Anbieter wie CVJM, VCP etc. gelten gesonderte Vertragsbedingungen. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim jeweiligen Veranstalter.

 

1.  Vertragspartner

1.1. Das EJSW nimmt nur Anmeldungen von Privatpersonen entgegen.

1.2. Vertragspartner für das EJSW ist der/die einzelne Teilnehmende bzw. bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Teilnehmenden, deren/dessen gesetzliche Vertreter, im folgenden kurz TN genannt.

 

2.  Anmeldung und Abschluss des Vertrages

2.1. Mit der Abgabe des Freizeitanmeldeabschnitts, der jeweiligen Freizeitausschreibung bietet der TN dem EJSW den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

2.2. Der Vertrag gilt für beide Seiten als verbindlich, sobald das EJSW eine Anmeldebestätigung an den TN versendet hat. Mit dieser Anmeldebestätigung entsteht für das EJSW Leistungspflicht.

 

3.  Leistungen

3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweils gültigen Freizeitausschreibung (Prospekt).

3.2. Ergibt sich aus einer der vorgenannten Leistungsbeschreibung, dass Leistungen Dritter nur vermittelt werden, so erbringen diese die Leistung/en in eigener Verantwortung.

  3.3. Sonderwünsche, Anmeldungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vom EJSW bestätigt werden.

3.4. Das EJSW behält sich vor, Leistungen abzuändern, soweit ein wichtiger Grund oder höhere Gewalt vorliegt. Der Gesamtcharakter des Vertrages bleibt davon unberührt.

3.5. Nimmt der TN vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den vereinbarten Gesamtpreis bzw. den Preis für die einzelne Leistung zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Nichtabnahme ankommt, es sei denn, die Nichtabnahme beruht auf vom EJSW zu vertretende Mängeln oder es liegt eine Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor, die das EJSW zu vertreten hat.

 

4.  Rücktritt durch den TN

Der TN kann jederzeit vor Antritt der Reise von den vertraglichen Vereinbarungen zurücktreten. Der Rücktritt muss aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen.

4.1. Wird von den vertraglichen Vereinbarungen zurückgetreten, so verliert das EJSW den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Der rücktretende TN hat jedoch eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die im Punkt 4.2 erläutert werden.

 

4.2. Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn    5% vom Reisepreis

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn      10% vom Reisepreis

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn      25% vom Reisepreis

ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn        50% vom Reisepreis

ab 6. Tag vor Reisebeginn              60% vom Reisepreis

bei Wochenendfreizeiten 3 Tage vor Beginn 100% vom Reisepreis

sollten über diese Pauschalierung der Entschädigung keine Deckung der Kosten für das EJSW erreicht werden, so behält sich das EJSW vor den TN die tatsächlich entstandenen Ausfallkosten für bereits getätigte Leistungen gegenüber Dritten zzgl. eigener Aufwendungen, die bereits tatsächlich erbracht wurden, in Rechnung zu stellen. Dies wird dem TN schriftlich mittels einer Kostenaufstellung mitgeteilt.

 

5.  Rücktritt durch das EJSW

5.1. Das EJSW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag mit dem TN zurücktreten, oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen, bzw. von einzelnen Reiseleistungen ausschließen.

5.2. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN die Durchführung ungeachtet einer Mahnung durch das EJSW oder dessen verantwortlichen Mitarbeiters nachhaltig stört, oder der TN sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages, bzw. der Ausschluss von einzelnen Reiseleistungen gerechtfertigt ist. Das EJSW behält sich in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, zzgl. entstehender Kosten für einen evtl. anfallenden frühzeitigen Rücktransport, vor.

5.3. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der TN den Reisepreis nicht in 4 Wochen vor Reiseantritt gezahlt hat.

5.4. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Reisepreis wird unverzüglich in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

5.5. Wenn die Reise wegen außergewöhnlicher, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände (höhere Gewalt: z.B. Unruhen, Krieg, Streik, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können beide Seiten den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Für bereits erbrachte Leistungen, oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Leistungen kann das EJSW den anteiligen Reisepreis verlangen.

5.6. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Gründe der Absage weder vom EJSW, noch von anderen Leistungsträgern zu vertreten sind, oder, wenn der Reise Hindernisse entgegenstehen, die vom EJSW nicht, oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten beseitigt werden können. Bereits geleistete Zahlungen werden ohne Abzug erstattet.

 

6.  Anzahlung, Restzahlung, Preiserhöhung

6.1. Mit der Anmeldebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises, jedoch mindestens 25 Euro, ohne weitere Aufforderung fällig.

6.2. Die Restzahlung ist unaufgefordert spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt rein netto auf unser Konto zu überweisen.

Preisveränderungen aufgrund von behördlich festgelegten Maßnahmen, Änderungen offizieller Beförderungstarife oder Wechselkurse, erhebliche Kraftstoffpreissteigerungen und andere nicht vom EJSW vertretbare Umstände werden ausdrücklich vorbehalten. Übersteigen diese Preissteigerungen 10% des Reisepreises, ist der TN zum kostenlosen Rücktritt unverzüglich nach Kenntnisnahme berechtigt.

7.  Haftung

7.1. Das EJSW haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

7.2. Die Haftung des EJSW ist höchstens auf den dreifachen Reisepreis pro Person begrenzt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zugefügt wird oder das EJSW für einen entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens seiner Leistungsträger verantwortlich ist.

 

8.  Haftungsausschluss

8.1. Das EJSW haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausstellungen, Stadtführungen, Sportveranstaltungen, ect.) und die im Vertrag ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.

8.2. Da das EJSW keinen Einfluss auf etwaige Flug- und Fahrplangestaltungen hat, übernimmt das EJSW keine Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen.

8.3. Für Schäden, die durch einen unvollständig und nicht wahrheitsgemäß ausgefüllten Teilnehmerfragebogen entstehen, übernimmt das EJSW keine Haftung für Sach- und Personenschäden, die aus einem evtl. entstehenden Unfall entstehen können. Das EJSW behält sich vor, bei Schäden, gegenüber Dritten, die durch solche unvollständigen und nicht wahrheitsgemäß ausgefüllten Teilnehmerfragebogen entstehen, den TN in Regress zu nehmen.

8.4. Die Haftung nach 8a Absatz 1 Satz 2 STVG (Im Falle einer entgeltlichen, geschäftsmäßigen Personenbeförderung darf die Verpflichtung des Halters, wegen Tötung oder Verletzung beförderter Personen Schadensersatz nach § 7 zu leisten, weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Die Geschäftsmäßigkeit einer Personenbeförderung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Beförderung von einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben wird.) ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.

   8.5.         Die Haftung des EJSW ist ausgeschlossen bzw. beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die vom einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

8.6. Die Haftung bei Schäden am Reisegepäck, die aufgrund eines Transportmittelunfalls beruhen, sind auf 100,— Euro pro TN begrenzt. Bei Diebstahl oder Einbruch übernimmt das EJSW keine Haftung. Ebenso übernimmt das EJSW keine Haftung am Reisegepäck, wenn der Transport durch einen Leistungsträger (Busunternehmen, Deutsche Bahn AG, Fluggesellschaft)  übernommen wird. Das EJSW empfiehlt daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.

8.7. Der TN haftet für Schäden, die durch Reisegepäck des TN verursacht werden. Weiterhin ist das Reisegepäck und sonstige  mitgenommene Sachen insbesondere Wertgegenstände vom TN selbst zu beaufsichtigen.

8.8. Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch das EJSW stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Leistungsende gegenüber dem EJSW schriftlich geltend zu machen. Die Ansprüche des TN gegenüber dem EJSW, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung des EJSW - verjähren nach sechs Monaten ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung von vorvertraglichen Pflichten und von Nebenpflichten aus dem Vertrag.

 

9.  Pass-,Visa-,Zoll-,Devisen- und Gesundheitsvorschriften

9.1. Für die Einhaltung dieser Vorschriften ist jede/r TN selbst verantwortlich. Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis enthalten. Das EJSW weist darauf hin, dass auch in einigen westlichen Ländern für TN ohne deutsche Staatsangehörigkeit Visapflicht besteht. Wir empfehlen daher, rechtzeitig die entsprechenden Informationen einzuholen. Das EJSW übernimmt keine Haftung für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben.

 

10.    Zustimmung zur Verwendung von Bild- und Datenmaterial zu eigenen Zwecken

   10.1. Die auf den Freizeitmaßnahmen und Veranstaltungen entstandenen Film- und Bildmaterialien, sowie erhobenen Adressdaten dürfen vom EJSW für eigene Werbezwecke verwendet werden, so dem nicht     ausdrücklich widersporchen wird.

   10.2. Eine Weitergabe der Materialien und Daten an kommerzielle Anbieter ist dem EJSW verboten. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Erklärung der betroffenen Personen.

 

11. Allgemeines / Gerichtsstand

11.1.         Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

11.2.         Gerichtsstand für alle Rechtsansprüche ist der Sitz vom EJSW (Schweinfurt).

11.3.         Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge.

10.4.         Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit.